Psychische Gefährdungsbeurteilung
Analyse und Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen
Seit dem 01. Januar 2014 sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle Unternehmen, unabhängig von Größe und Mitarbeiterzahl, dazu verpflichtet, eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und auch nachzuweisen. Arbeitgebern, die nicht aktiv werden, drohen bei nachweislich psychischer Erkrankung eines Mitarbeitenden erhebliche Regresspflichten.
Der umfassende Blick auf die Arbeitsbedingungen geht weit über den klassischen und eher technisch orientierten Arbeitsschutz hinaus.
So stehen bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung neben Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung auch soziale Beziehungen und neue Arbeitsformen im Fokus.
Gerne zeigen wir Ihnen eine für Sie einfache und kostengünstige Umsetzung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung und deren Einbettung in ein Betriebliches Gesundheitsmanagement.