Die verschiedenen Veränderungen in der modernen Arbeitswelt haben in den letzten Jahr(zehnt)en auch zu einer Veränderung von Belastungen geführt. Informationsflut, ständige Erreichbarkeit, Mobilität, Termin- und Leistungsdruck, Konflikte, Multitasking und Unterbrechungen sind nur einige davon.

Seit Ende 2013 hat der Gesetzgeber die psychischen Belastungen in den Arbeitsschutz und die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen (§§ 5+6 ArbSchG). Hintergrund ist die Vorbeugung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren.

Nun mag sich manch einer die Frage stellen, „Was soll ich noch alles tun?“ und „Muss ich mich jetzt etwa um die Psyche jedes einzelnen Mitarbeitenden kümmern?“.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Balestungen hat nichts mit der persönlichen Befindlichkeit der Mitarbeitenden zu tun. Es gilt Belastungen zu identifizieren, um zielgerichtet Maßnahmen umzusetzen mit dem Zweck diese Belastungen und das damit verbundene Gesundheitsrisiko und die Gefahr langer Fehlzeiten abzubauen.
Somit bietet sie Ihnen auch eine Chance, meist langwierige Ausfälle durch psychische Erkrankungen oder gar den Verlust eines Leistungsträgers Ihres Unternehmens vorzubeugen.

Häufig sind die Veränderungsbedarfe sogar bekannt, man konnte sie nur nicht so richtig benennen. Zudem sind die Maßnahmen häufig weder zeit- noch kostenaufwändig. Hierin liegt jedoch die Gefahr, denn sie werden als Banalitäten abgetan und entsprechend in ihrer Wirkung unterschätzt. Doch häufig sind es die kleinen täglichen Ärgernisse, die zu Unzufriedenheit und Demotivation führen.

Somit bietet die Psychische Gefährdungsbeurteilung die Chance, einer strukturierten Vorgehensweise zur Analyse und Bewertung von möglichen Belastungsquellen im ersten Schritt. Und der Priorisierung und Ableitung von Maßnahmen in Schritt zwei. Um auf diese Weise zur Förderung der Arbeitszufriedenheit, Leistungsbereitschaft und Motivation beizutragen, was unmittelbaren Einfluss auf die Produktivität und Kundenzufriedenheit hat.

 

Wie geht man nun konkret vor?

Der allgemeine Ablauf gliedert sich in die folgenden 7 Schritte:

 

Dabei kommt der Festlegung der Tätigkeitsbereiche eine wichtige Rolle zu, denn psychische Belastungen sind unmittelbar abhängig von der jeweiligen Tätigkeit.

 

Bei der Ermittlung der Belastungen stehen verschiedenen Anlayseinstrumente zur Verfügung:

Hier kann keine allgemeingültige Empfehlung gegeben werden. Das Vorgehen ist von Unternehmensgröße, Branche und Arbeitsorganisation abhängig. Häufig jedoch bietet es sich an, zunächst eine Befragung durchzuführen und die auffälligen Punkte in Workshops dataillierter zu bertachten und gemeinsam mit den Betroffenen Maßnahmen abzuleiten.

Die Untersuchungsbereiche sind in der Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) festgelegt:

Für Fragen zur Umsetzung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung oder auch zum Vorgehen der Interpretation der Ergebnisse stehe ich Ihnen gerne unverbindlich zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mich